Neue Nebenwohnsitzsteuer in Salzgitter

Alfred @, Dienstag, 31.12.2019 (vor 1823 Tagen) @ Rebell

Geschätzt ist nicht gewogen - es wird wohl in absehbarer Zeit das Bundesverwaltungsgericht wieder dazu aufgefordert diesbezüglich eine Grundsatzentscheidung zu fällen.

Wooo existiert denn bei Besteuerungen der Begriff Schätzung - in unserer digitalisierten Zeit wenn schon bei einem Einkauf z.B. einem Semmel ein vorgeschriebener Beleg ausgedruckt werden muss ABER eine Zweitwohnungssteuer auf puren Schätzwerten zu Grunde gelegt wird???

Zum wiederholten Mal:
Abgabenordnung (AO) - § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
(1) Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie sie zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind.


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