Allgemeine Grundsätze für rechtsgültige Satzungen ??
Also, die Gemeinden haben offenbar große Freiheiten, was den jeweiligen Wortlaut bzw. eine eventuelle Befreiung von der Zweitwohnungssteuer betrifft, die es natürlich möglichst zu verhindern gilt.
Dabei sind offensichtlich auch Paradoxa (vorwiegender Aufenthaltsort: zweiter Wohnsitz) , Willkür (Studenten sowie Auszubildende nicht oder eben doch zu belasten) , indirekte Nötigungen (zum Wechsel oder zur Abmeldung des Wohnsitzes) und sogar Benachteiligungen/Diskriminierungen von Berufspendlern und Verheirateten - entgegen anderslautenden Beteuerungen bzw. gegen das GG - möglich.
Wie weit können dabei eigentlich Grenzen überschritten werden ?
Wäre es z.B. möglich, in eine Satzung zu schreiben, dass verheiratete Pendler nur von der Steuer befreit werden, wenn sie ein (angeblich umweltfreundliches) Elektroauto fahren ???? Den allgemeinen Zeitgeist würde solch eine Formulierung sicherlich widerspiegeln und somit sogar auf breite Akzeptanz (vor allem bei Nichtbetroffenen) stoßen....
Das ist natürlich sehr provokativ formuliert, aber mich wundert inzwischen kaum mehr etwas.......
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- Allgemeine Grundsätze für rechtsgültige Satzungen ?? -
Fridolina,
02.01.2020
- Diskriminierung der "heiligen" Ehe angreifbar ? -
Fridolina,
03.01.2020
- Hauptwohnung bei verh. Pendlern: qualitativer Lebensmittelpunkt ! -
Fridolina,
09.01.2020
- Hauptwohnung bei verh. Pendlern: qualitativer Lebensmittelpunkt ! - Alfred, 09.01.2020
- Hauptwohnung bei verh. Pendlern: qualitativer Lebensmittelpunkt ! -
Fridolina,
09.01.2020
- Diskriminierung der "heiligen" Ehe angreifbar ? -
Fridolina,
03.01.2020