Hauptwohnung bei verh. Pendlern: qualitativer Lebensmittelpunkt !

Alfred @, Donnerstag, 09.01.2020 (vor 1561 Tagen) @ Fridolina

Nochmal: Die Zweitwohnungsteuer richtet sich nicht nach den Regeln der Einkommensteuer.
Die Begriffe Haupt- und Nebenwohnung richten sich nach dem Melderecht.


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