Diskriminierung der "heiligen" Ehe angreifbar ?
Wie auch Alfred schon festgestellt hatte, werden bei solchen (willkürlichen) Zusätzen wie "vorwiegender Aufenthaltsort = Zweitwohnung" als Bedingung für Befreiung, was ja im Übrigen eigentlich auf eine stärkere "Abnutzung" der Infrastruktur hinausläuft (lach), gesetzlich zu schützende Institutionen wie Ehe gegenüber Ledigen, die in der Heimat kein Haus zu pflegen haben, stark benachteiligt bzw. diskriminiert.
Falls bisher noch niemand auf die Idee gekommen sein sollte, diesen Missstand per Bundesverfassungs- gericht überprüfen zu lassen, wäre es eigentlich Zeit, dies nachzuholen. Aber wie ich hier gelesen habe, scheint der Weg der Instanzen lang zu sein...
Ansonsten ist mir unklar, ob "Lebensmittelpunkt" stets gleichbedeutend ist mit "überwiegender Nutzung", die allein durch den Anspruch auf Teilzeit jedes Jahr stark schwanken kann, wodurch man ja nun sicher nicht jährlich das zuständige Finanzamt wechseln muss. Wenn ich Alfred an anderer Stelle richtig verstanden habe, müssen beide Begriffe in der Tat nicht identisch sein.
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- Allgemeine Grundsätze für rechtsgültige Satzungen ?? -
Fridolina,
02.01.2020
- Diskriminierung der "heiligen" Ehe angreifbar ? -
Fridolina,
03.01.2020
- Hauptwohnung bei verh. Pendlern: qualitativer Lebensmittelpunkt ! -
Fridolina,
09.01.2020
- Hauptwohnung bei verh. Pendlern: qualitativer Lebensmittelpunkt ! - Alfred, 09.01.2020
- Hauptwohnung bei verh. Pendlern: qualitativer Lebensmittelpunkt ! -
Fridolina,
09.01.2020
- Diskriminierung der "heiligen" Ehe angreifbar ? -
Fridolina,
03.01.2020