Hauptwohnung bei verh. Pendlern: qualitativer Lebensmittelpunkt !
Aus mehreren Seiten im Internet geht hervor, dass der Begriff "Hauptwohnung" zwar
oft gleichzusetzen ist mit "überwiegender Nutzung".
Dies gilt allerdings weder für Verheiratete noch für den Sonderfall "berufsbedingter Zweitwohnsitz".
An diesem verbringt man oft mehr Zeit, aber der Lebensmittelpunkt ist weiterhin da, wo das eigene Haus mit Garten steht bzw. sich die Verwandschaft aufhält und der Angelverein ist.
Aus den Belegen der Steuererklärung mit anerkannter doppelter Haushaltsführung geht
auch klar hervor, an wie viel Tagen man sich am Zweitwohnsitz aufhielt, um die Arbeitsstelle aufzusuchen, ohne dass bei überhälftiger Nutzung die doppelte Haushaltsführung aberkannt werden kann.
Manche Satzungen wollen einem etwas anderes suggerieren, aber dann würde dies im Widerspruch zu den Entscheidungen des Finanzamtes am Hauptwohnort stehen.
gesamter Thread:
- Allgemeine Grundsätze für rechtsgültige Satzungen ?? -
Fridolina,
02.01.2020
- Diskriminierung der "heiligen" Ehe angreifbar ? -
Fridolina,
03.01.2020
- Hauptwohnung bei verh. Pendlern: qualitativer Lebensmittelpunkt ! -
Fridolina,
09.01.2020
- Hauptwohnung bei verh. Pendlern: qualitativer Lebensmittelpunkt ! - Alfred, 09.01.2020
- Hauptwohnung bei verh. Pendlern: qualitativer Lebensmittelpunkt ! -
Fridolina,
09.01.2020
- Diskriminierung der "heiligen" Ehe angreifbar ? -
Fridolina,
03.01.2020