Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern?
Folgende Situation:
Eltern besitzen Mietwohnung.
Melden Eigenbedarf an; damit Sohn dort wohnen kann, für Studium, unentgeltlich mit Erstwohnsitz.
Stadt will von Eltern ZWS erklärung.
Sie hätten wohl die Wohnung inne, da sie es unentgeltlich dem Sohn überlassen.
Schlüssel zur Wohnung haben sie nicht, haben selbst die wohnung nie benutzt.
Gibt es eine Möglichkeit darzulegen, dass Eltern nicht die Verfüungsmacht über die Wohnung haben? Eventuell schriftliche Vereinbarung mit Sohn ?
Die Alternative wäre ja, dass Sohn sich selbst Wohnung mietet. Die Eltern müssen es dann ohnehin bezahlen.
Der Effekt wäre also der gleiche.
gesamter Thread:
- Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern? -
Bert Müller,
07.01.2020
- Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern? - Rebell, 08.01.2020
- Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern? -
Bert Müller,
09.01.2020
- Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern? -
Rebell,
11.01.2020
- Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern? - Bert Müller, 12.01.2020
- Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern? -
Rebell,
11.01.2020