Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern?
Der Sohn wird sich jetzt mit Hauptwohnsitz melden.
Das ist schon wegen dem Melderecht vorgeben
Eine frage noch.
Wäre es eventuell denkbar dass man eine schriftliche Vereinbarung für die
Wohnungsüberlassung an den Sohn macht, sodass dieser die Verfüungsmacht hat?
Jedoch ohne Mietzahlung.
Eltern haben Schlüssel nicht.
Das wird wohl nicht reichen - siehe dazu >>Bei der Vermietung an Angehörige wird oft eine deutlich vergünstigte Miete vereinbart. Zu billig sollte sie allerdings auch nicht sein, denn dann riskiert der Vermieter steuerliche Nachteile.
https://ratgeber.immowelt.de/a/vermietung-an-angehoerige-vorsicht-steuerfalle.html
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Bert Müller,
07.01.2020
- Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern? - Rebell, 08.01.2020
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Rebell,
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