Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern?

Bert Müller, Donnerstag, 09.01.2020 (vor 1979 Tagen) @ Bert Müller

Vielen Dank.

Der Sohn wird sich jetzt mit Hauptwohnsitz melden.

Eine frage noch.
Wäre es eventuell denkbar dass man eine schriftliche Vereinbarung für die
Wohnungsüberlassung an den Sohn macht, sodass dieser die Verfüungsmacht hat?
Jedoch ohne Mietzahlung.
Eltern haben Schlüssel nicht.

Dank und Gruß


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