Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern?

Rebell @, Mittwoch, 08.01.2020 (vor 1981 Tagen) @ Bert Müller

Gibt es eine Möglichkeit darzulegen, dass Eltern nicht die Verfügungsmacht über die Wohnung haben? Eventuell schriftliche Vereinbarung mit Sohn ?

Ja das ist relativ einfach - aber es geht nicht ohne bürokratischen Aufwand - setzt allerdings Erstwohnsitzanmeldung voraus- was eigentlich wegen Melderecht fällig sei.


Die Alternative wäre ja, dass Sohn sich selbst Wohnung mietet.

Exakt so wäre es richtig- Beweise: Mietvertrag mit dem Sohn- diese müsste allerdings mindestens 60 % der ortsüblichen Miete lauten. Der Sohn überweist die Miete monatlich an die Eltern - denn sonst wäre es nicht glaubwürdig.
Die Eltern müssen es dann ohnehin bezahlen - können diese Kosten u.U. geltend machen bei der eigentlichen Steuererklärung und zusätzlich handelt es sich weiterhin um ein Mietobjekt- die Mieteinnahmen müssen versteuert werden.

ABER sämtliche Aufwendungen für Reperaturen sind ebenfalls von der Steuer absetzbar - die Zweitwohnungssteuer entfällt.

Zusätzlich hätten die Eltern sogar die Möglichkeit den Sohn permanent oft zu besuchen - die Wohnung u. U. sogar auch nutzen - die Stadt hätte keine Möglichkeit von den Eltern eine Zweitwohnungssteuer zu fordern!!!


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