Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern?
Gibt es eine Möglichkeit darzulegen, dass Eltern nicht die Verfügungsmacht über die Wohnung haben? Eventuell schriftliche Vereinbarung mit Sohn ?
Ja das ist relativ einfach - aber es geht nicht ohne bürokratischen Aufwand - setzt allerdings Erstwohnsitzanmeldung voraus- was eigentlich wegen Melderecht fällig sei.
Die Alternative wäre ja, dass Sohn sich selbst Wohnung mietet.
Exakt so wäre es richtig- Beweise: Mietvertrag mit dem Sohn- diese müsste allerdings mindestens 60 % der ortsüblichen Miete lauten. Der Sohn überweist die Miete monatlich an die Eltern - denn sonst wäre es nicht glaubwürdig.
Die Eltern müssen es dann ohnehin bezahlen - können diese Kosten u.U. geltend machen bei der eigentlichen Steuererklärung und zusätzlich handelt es sich weiterhin um ein Mietobjekt- die Mieteinnahmen müssen versteuert werden.
ABER sämtliche Aufwendungen für Reperaturen sind ebenfalls von der Steuer absetzbar - die Zweitwohnungssteuer entfällt.
Zusätzlich hätten die Eltern sogar die Möglichkeit den Sohn permanent oft zu besuchen - die Wohnung u. U. sogar auch nutzen - die Stadt hätte keine Möglichkeit von den Eltern eine Zweitwohnungssteuer zu fordern!!!
gesamter Thread:
- Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern? -
Bert Müller,
07.01.2020
- Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern? - Rebell, 08.01.2020
- Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern? -
Bert Müller,
09.01.2020
- Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern? -
Rebell,
11.01.2020
- Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern? - Bert Müller, 12.01.2020
- Student nutzt Wohnung von Eltern - Innehaben der Eltern? -
Rebell,
11.01.2020