Druck auf die Unerwünschten Einwohner ?

Alfred @, Samstag, 11.01.2020 (vor 1977 Tagen) @ Rebell

Die Oberreuter Satzung hat mit der Zweitwohnungsteuer nichts am Hut.

Durch den Artikel schnorcheln die üblichen Ungenauigkeiten.

Davon abgesehen:
Die angedachte Möglichkeit: „Wenn der Käufer die Wohnung als Zweitwohnung nutzen will, muss er selbst mindestens die Hälfte des Jahres auch dort wohnen.“ Dürfte die Satzung rechtswidrig machen, denn es ist eine nahezu unerfüllbare Forderung. Denn wer in einer Wohnung „mindestens die Hälfte des Jahres“ wohnt, kann sie (von Ausnahmen abgesehen) nicht als Zweitwohnung nutzen.


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