Druck auf die unerwünschten Einwohner ?

robertgorski, Freitag, 22.01.2021 (vor 1161 Tagen) @ Alfred

Hallo, aber ich muss doch nach dem Meldegesetz mich auch ihm Ort meiner Nebenwohnung anmelden. Und wenn ich dich schon an einem anderen Ort gemeldet bin, dann muss ich doch einen solchen Nebenwohmsitz anmelden. Oder verstehe ich das auch falsch. Danke für Rückmeldung


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