Druck auf die unerwünschten Einwohner ?

Alfred @, Freitag, 22.01.2021 (vor 1599 Tagen) @ robertgorski

Die Registrierung von Nebenwohnung richtet sich nach dem Meldegesetz. Das kann durch eine kommunale Satzung nicht außer Kraft gesetzt werden. Insofern ist der Stand der Satzng unerheblich.
Zweitwohnsitze gibt es nicht.


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