Verzwickter Fall in München

Kommunalfreund @, Donnerstag, 26.03.2020 (vor 1722 Tagen) @ Dimon6785

Wir nutzen nur dieses Zimmer. Hierfür würden wir dort gern beide einen Zweitwohnsitz anmelden. Beide Wohnungen sind in München.

Wozu eigentlich einen Zweitwohnsitz anmelden? eine Zimmer ist doch keine Wohnung!!
Wollt Ihr denn unbedingt Euch Ärger einhandeln?

Ih könnt doch bei "Tante" auf Besuch sein- für solche Fälle wie Sie sich vorstellen gibt es nur Ärger, denn der Münchner Mietspiegel hebelt Eure Vorstellungen bestimmt aus dazu gibt genügend Beispiele - da kann dann nur noch ein "Fachanwalt" helfen - wenn überhaupt - Kontaktet doch mal Freunde für Ferien in Bayern - über
über www Bürgernetzwerk-bayern.de denn bayerische Zwst. unterscheidet sich vielfach von Zwst Berlin - dieses Forum ist auf Norddeutsch zugeschnitten - in Bayern gehen die Uhren anders- ! Jüngste Grundsatzentscheidungen macht fast allen bayerischen Kommunen enormes Kopfzerbrechen weil diese nun fast alle rechtswidrig waren und die Neuen Satzungen - überall mit ?????????????
Bürger mit Zweitwohnsitz sind nach dem Steuerrecht bzw. KAG die UNEDLEN nur Bürger mit Erstwohnsitz sind die EDLEN !


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