Verzwickter Fall in München

Alfred @, Donnerstag, 26.03.2020 (vor 1666 Tagen) @ Rebell

Ein Zimmer ist noch keine Wohnung - während bei einem Apartmend auch sanitäre Ausstattung und Kochgelegenheit samt Versorgung mit Wasser und Strom - deshalb ist es fraglich ob man ein Zimmer als Wohnung betractet:

Tut man (nicht nur) in M aber. Gem. ZWStS M.:
§ 2 Begriff der Zweitwohnung
(1) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen
benutzt werden kann.


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