Verzwickter Fall in München
Ein Zimmer ist noch keine Wohnung - während bei einem Apartmend auch sanitäre Ausstattung und Kochgelegenheit samt Versorgung mit Wasser und Strom - deshalb ist es fraglich ob man ein Zimmer als Wohnung betractet:
Tut man (nicht nur) in M aber. Gem. ZWStS M.:
§ 2 Begriff der Zweitwohnung
(1) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen
benutzt werden kann.
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Dimon6785,
25.03.2020
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Kommunalfreund,
26.03.2020
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