Verzwickter Fall in München

Alfred @, Donnerstag, 26.03.2020 (vor 1464 Tagen) @ Dimon6785

Meine Freundin und ich würden gern in der Wohnung ihrer Oma ein kleines Zimmer nutzen. Wir nutzen nur dieses Zimmer. Hierfür würden wir dort gern beide einen Zweitwohnsitz anmelden. Beide Wohnungen sind in München.

Ich gehe mal davon aus, dass ihr dort einziehen und das Zimmer zum Wohnen und Schlafen nutzen wollt. Damit wärt ihr nach dem Meldegesetz meldepflichtig - Registrierung mit Nebenwohnung.


Die Frage ist jetzt, berechnet sich die Steuer nach der Fläche des Zimmers oder der ganzen Wohnung? Wir würden ca. 100€ Miete an die Oma zahlen, aber scheinbar kommt es ja auf die ortsübliche Miete an? Wie ist es wenn wir das beide machen (Nicht verheiratet), teilt sich das Zimmer dann durch Zwei?

Maßgeblich ist die Fläche des genutzten Zimmers im Verhältnis zur ganzen Wohnung. Dieses Verhältnis wird auf die ortsübliche Miete umgerechnet und bildet die Bemessungsgrundlage für die ZWSt. Bezüglich der ZWst seid ich Gesamtschuldner.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion