ZWS Aussetzen wegen Corona?
Euer Argument bezieht sich auf nicht nutzbare Zweitwohnungen. Das könnte ich sogar nachvollziehen, wenn sie nicht nutzbar wären. Hier gab es zeitweise Regelungen und Überlegungen einzelner Landkreis in Schleswig-Holstein und Brandenburg. Allerdings sprach das Gericht das Recht den Zweitwohnungsinhabern zu, diese auch zu nutzen - trotz Einreiseverbot (siehe Tagesschau). Damit ist eure Argumentation jedoch hinfällig. Zum anderen stärkt gerade dieses Urteil auch die Lage, dass eine Zweitwohnung sehr wohl nutzbar ist und Nebenwohnungsinhaber auch Leistungen erwarten dürfen - und sei es im Falle des Falles einen Platz im örtlichen Krankenhaus.
Die Frage hier ging aber vor allem um Härtefälle, also individuelle Fälle von Menschen, die durch Corona am Rand ihrer finanziellen Kraft getrieben sind. Hier kann man schlecht sagen: Dann kündige mal die Wohnung für 3 Monate (oder zieh wenigstens aus - denn temporäre Abwesenheit gilt in der Regel nicht zum Aussetzen)
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René,
19.04.2020
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Rebell,
20.04.2020
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Rebell,
20.04.2020