ZWS Aussetzen wegen Corona?
Euer Argument bezieht sich auf nicht nutzbare Zweitwohnungen. Das könnte ich sogar nachvollziehen, wenn sie nicht nutzbar wären.
In Bayern sind Nutzungen der Zweitwohnungen untersagt- wer auf dem Weg zur Zweitwohnung nicht nachweisen kann, wegen besonderer Dringlichkeit- via - Schaden zu beheben - macht sich strafbar.
Nutzung ist untersagt!
Bei Zweitwohnungen Campingwagen wird Aufschub abgelehnt, das so oder so nur 3 Monate in der Regel vernünftig möglich.
Die Frage hier ging aber vor allem um Härtefälle, also individuelle Fälle von Menschen, die durch Corona am Rand ihrer finanziellen Kraft getrieben sind. Hier kann man schlecht sagen: Dann kündige mal die Wohnung für 3 Monate (oder zieh wenigstens aus - denn temporäre Abwesenheit gilt in der Regel nicht zum Aussetzen)
Hauptsächlich ist doch jener Inhaber (Besitzer) einer Zweitwohnung benachteiligt, welcher mit der Vermietung an wechselnde Gäste zum Großteil diese Kosten der Wohnung finanziert und deshalb wegen Nachweis überwiegende Vermietung auch noch weniger Zwst bezahlen muss, der hätte das Recht in Anspruch zu nehmen überhaupt keine Zwst zu bezahlen - Also folgedessen Aussetzung des Vollzugs eine billige Lösung für die Kommune zuzustimmen!
Verbot und Nichtnutzungsmöglichkeit !!! dazu trägt er keine Schuld!!!
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René,
19.04.2020
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Rebell,
20.04.2020
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René,
20.04.2020
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René,
20.04.2020
- ZWS Aussetzen wegen Corona? - Rebell, 22.04.2020
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Rebell,
20.04.2020