ZWS Aussetzen wegen Corona?

Rebell @, Mittwoch, 22.04.2020 (vor 1876 Tagen) @ René

Ich bekam eben mal ne Anfrage, ob wegen Corona und deren Folgen die ZWS ausgesetzt werden kann (bspw. über Härtfallregeln).

Ist dazu irgendein Fall irgendeiner Kommune in D bekannt, wo das schon getan wurde?

Ja - hier sogar die amtliche bayerische Stellungnahme:
Einen „Rechtsanspruch“ haben die „Dauercamper“ derzeit überhaupt nicht.
Die Zweitwohnungsteuer ist als Jahressteuer ausgelegt und bei Campingplätzen berücksichtigt die Gemeinde schon die zeitliche geringere Nutzungsmöglichkeit (Jahreszeit-Wettertechnisch) meistens auch schon mit einem geringeren Jahrespauschalsatz.Auch bei Wohnungen (bei Mischnutzungen) gibt es eine entsprechend gestaffelte Kürzung des Betrages der Jahressteuer nur wenn die Nutzungsmöglichkeit von zwei Wochen bis zu 2 Monaten begrenzt ist (die Regelungen in § 5 Abs. 2 der Zweitwohnungsteuersatzungen).
Auch hier (bei Wohnungen) ist bei einer Nutzungsmöglichkeit von mehr als zwei Monaten im Jahr keine Kürzung der Jahressteuer vorgesehen und auch nicht geboten.
Noch ist es überhaupt nicht klar, wie lange das tatsächliche Nutzungsverbot dieses Jahr gelten wird. Anträge, die jetzt schon gestellt werden (nach gerade 4 Wochen des Nutzungsverbots) würden wir empfehlen, generell abzulehnen.
Sollte das Nutzungsverbot dieses Jahr viel länger dauern (sodass ein zulässiger Nutzungszeitraum von lediglich zwei/drei Monaten im Jahr 2020 verbleiben sollte) , so könnte die Gemeinde nächstes Jahr eine „Erstattung“ der entsprechenden Anteile der Zweitwohnungsteuer für die vollen Verbotsmonate überlegen.
Ende des Jahres haben wir dann bestimmt ganz sichere Erkenntnisse dazu


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