Zusammen angemeldet in Zweitwohnung - wie da raus?

René ⌂ @, Mittwoch, 09.12.2020 (vor 1664 Tagen) @ Alfred

Die bloße Registrierung einer Wohnung als Nebenwohnung reicht für die Erhebung der Zweitwohnungsteuer nicht aus. Hinzu kommen muss u.a., dass die als Wohnung gemeldete Raumeinheit tatsächlich von der gemeldeten Person bewohnt wird.

Wenn ich den Fall richtig verstehe, ist das doch gegeben. Sie haben zusammen in Berlin eine Wohnung bezogen und bewohnt. Nun beziehen sie gemeinsam eine neue Wohnung in Brandenburg und bewohnen sie. Hier ist doch die Frage der Abmeldung.


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