Möchte wieder einziehen; stehe aber schon im Mietvertrag

Cherry2, Mittwoch, 10.02.2021 (vor 1142 Tagen)

Hallo Zusammen!

Folgende Problematik:
Ich bin 2016 mit meinem Freund in eine gemeinsame Wohnung in Stadt A gezogen. Der Vermieter hatte damals verlangt, dass wir beide im Mietvertrag stehen.
Wir haben uns dann 2019 getrennt und ich bin wieder zu meinen Eltern in Stadt B gezogen. Habe mich ordnungsgemäß in dieser Stadt unter der Adresse meiner Eltern gemeldet.
Allerdings bin ich im alten Mietvertrag in Stadt A verblieben, da wir sonst beide hätten den Mietvertrag kündigen müssen und mein Ex-Freund wollte ja weiter dort wohnen.
Jetzt 2021 zieht mein Ex-Freund aus der Wohnung aus. Da sie so schön ist, möchte ich gern in die Wohnung wieder einziehen, allerdings nicht sofort, sondern erst in einem Jahr, da es aktuell noch nicht passt.
Ich möchte nun also diese Wohnung sicherheitshalber als Zweitwohnsitz anmelden, weil ich hin und wieder dort sein möchte. Ich stehe ja eh noch im Mietvertrag. Einen neuen aktuellen Mietvertrag will ich nicht, da sonst die Miete steigen würde.

Jetzt zur eigentlichen Frage: Wenn ich den Zweitwohnsitz in Stadt A anmelden will, wird von mir der Mietvertrag zur Vorlage verlangt (vermutlich, um die Quadratmeter zu sehen, die ja Berechnungsgrundlage sind). Jetzt steht da aber drin, dass ich diesen 2016 unterschrieben habe. Kann die Stadt mir jetzt Steuerhinterziehung unterstellen, weil ich nach der Ummeldung 2019 weiterhin im Mietvertrag stand un schon ab da hätte Zweitwohnsitzsteuer zahlen müssen? Ich habe mich seit der Ummeldung faktisch nicht eine Sekunde in der Wohnung aufgehalten, stand halt nur noch im Mietvertrag und möchte jetzt aber die Wohnung übernehmen als Zweitwohnsitz und mich tatsächlich wieder dort aufhalten.

Könnt ihr mir bitte helfen? Es ist alles recht kompliziert .. Sollte ich lieber den Vermieter überzeugen mir einen neuen Mietvertrag auszustellen von 2021 ohne die Miete zu erhöhen? Ich weiß aber nicht, ob er das macht.

Vielen Dank und liebe Grüße!
Cherry


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