Möchte wieder einziehen; stehe aber schon im Mietvertrag

René ⌂ @, Donnerstag, 11.02.2021 (vor 1579 Tagen) @ Alfred186

Für die Anmeldung des Zweitwohnsitzes bräuchtest Du soweit ich weiß, sowieso eine Einzugsbestätigung vom Vermieter. Dort erklärst Du, dass Du jetzt erst wieder einziehst und Dich melden willst und sie werden Dir das ausstellen. Also sollte es keine Probleme geben.

So steht es in §19 Bundesmeldegesetz. Sowohl mein Vermieter als auch mein Meldeamt hat diesen §§ nicht verstanden.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion