Möchte wieder einziehen; stehe aber schon im Mietvertrag

benisfroms, Donnerstag, 07.12.2023 (vor 551 Tagen) @ Cherry2

Normalerweise verlangen Städte bei der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes tatsächlich den Mietvertrag als Nachweis. Wenn du nachweisen kannst, dass du tatsächlich einen Mietvertrag für die Wohnung in Stadt A hast, könnte dies ausreichen. Es ist wichtig, ehrlich über deine Situation zu sein, um möglichen rechtlichen Problemen vorzubeugen. Steuerrechtliche Fragen sind komplex und können stark von der jeweiligen Gesetzgebung abhängen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass allein die Tatsache, dass du noch im Mietvertrag stehst, als Steuerhinterziehung angesehen wird. In der Regel müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, um als Zweitwohnsitzsteuerpflichtig zu gelten, wie zum Beispiel tatsächlicher Aufenthalt an der Zweitwohnsitzadresse.


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