Möchte wieder einziehen; stehe aber schon im Mietvertrag
Ähnlich wie es Alfred schon schrieb:
Das Melderecht sagt, dass eine Wohnung dann anzumelden ist, wenn sie bezogen wird. Bei Auszug entsprechend die Abmeldung. Und Beziehen wird in den Verwaltungsvorschriften so festgelegt:
Das Mitbringen von Einrichtungsgegenständen ist in der Regel als ein Beziehen zu bewerten.
(Quelle: Verwaltungsvorschriften, mein Blog zum Meldegesetz)
Beziehen ist eben nicht die Anmietung. Du darfst 20 Wohnungen anmieten und hast trotzdem nur einen Campingwagen auf dem Zeltplatz bezogen. Mal übrespitzt.
2019 bist du ausgezogen, hast also (Prüffrage) deine Einrichtungsgegenstände mitgenommen (oder gar deinem Ex überlassen) - und hast dich abgemeldet. Vielleicht hast du auch ein Vertragswerk mit deinem Ex aufgesetzt zur Klärung des Binnen-Verhältnisses (eine Person erklärt, auf den Nutzen des Vertrages zu verzichten und wird durch die Zahlung entbunden - das ist kein hinreichender Indiz, könnte deine Aussagen glaubhafter machen).
2021 zieht dein Ex also aus. Du willst einziehen. Ob du das melden musst (also ob das ein "Mitbringen von Einrichtungsgegenständen" entspricht), kann ich aus der Beschreibung nicht entnehmen. Willst du die Wohnung nur schon mal streichen und die Dielen schleifen, so ist das kein Bezug. Sammelst du schon fleißig Möbel, durchaus. Und dann käme ZWS ins Spiel. Für den Zeitraum.
Unbenommen davon: dein Vermieter ist verpflichtet, dir eine neue Wohnungsgeberbestätigung auszustellen, denn du ziehst ja wieder ein. Dazu musst du ihm nur sagen: Du hast zeitweise da nicht gewohnt, wirst es aber künftig wieder tun. Das Problem ist: viele Vermieter verstehen §19 Bundesmeldegesetz nicht. Meiner hat nur die Schlüsselübergabe und nicht den Einzug bestätigt - und dem Amt war das egal, trotz Hinweis auf die Rechtslage.
Wenn du das aber anforderst, könnte es Fragen geben - Wer hat dann drin gewohnt? Hoffentlich keine ungenehmigte Untermiete.
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Cherry2,
10.02.2021
- Möchte wieder einziehen; stehe aber schon im Mietvertrag -
Alfred186,
11.02.2021
- Möchte wieder einziehen; stehe aber schon im Mietvertrag - René, 11.02.2021
- Möchte wieder einziehen; stehe aber schon im Mietvertrag - René, 11.02.2021
- Möchte wieder einziehen; stehe aber schon im Mietvertrag - benisfroms, 07.12.2023
- Möchte wieder einziehen; stehe aber schon im Mietvertrag -
Alfred186,
11.02.2021