Zweitwohnsitz erst nach 6 Monaten anmelden?

Brownie, Donnerstag, 18.03.2021 (vor 1493 Tagen)

Liebe Experten,

wir haben uns eine Wohnung in Bad Wiessee gekauft die voraussichtlich dauerhaft als Zweitwohnsitz genutzt werden soll. Voraussichtlich, sicher wissen wir es nicht - wir wollen es mal probieren und schauen... Möbel kaufen wir aber mal, wir könnten die Wohnung ja ggf. später auch möbliert vermieten.

Ich lese einerseits man muss den Zweitwohnsitz innerhalb von 2 Wochen anmelden. Andererseits lese ich aber auch, wenn man nicht länger als 6 Monate die Wohnung besitzt dann ist die Anmeldung nicht notwendig. Nutzt die Wohnung dann doch länger, muss man sicher wieder innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Frage: kann ich also 6 Monate mit der Anmeldung warten auch wenn ich voraussichtlich danach die Whg. behalten werde? Wie streng ist hier also die Abgrenzung - mach ich mich strafbar wenn ich so handle?

Könnt Ihr einschätzen was in Bad Wiessee vermutlich als monatliche Nettomiete je qm geschätzt werden dürfte?

Vielen Dank vorab, Grüße von
Brownie


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