Zweitwohnsitz erst nach 6 Monaten anmelden?
Kannst Du mir netterweise, Du scheinst ein echter Profi zu sein, auch etwas zum ersten Sachverhalt meiner Frage Rückmeldung geben? Immerhin könnte man sich ggf. einmalig 6 Monate Steuer ersparen, sofern das Vorgehen legitim ist.
Mir ist lediglich bekannt, wenn z.B.ein Haus gebaut wird und sei es noch so große wie z.B. in Oberstdorf hat ein Bauunternehmer ein Villa mit über 250 qm Wohnfläche - wegen der inzwischen "erfundenen" Zweitwohnungssteuer aus Verärgerung das ganze Anwesen inkl Außenanlagen im Verkaufswert (ohne Möblierung) 5 Mio € nicht bewohnt und braucht auch fast 10 Jahre keine Zweitwohnungssteuer bezahlen - aus Frust ist dieses Anwesen nun verkauft und bewohnt- von einer GmbH - auch danach konnte keine Zweitwohnungssteuer erhoben werden.
Was meinst Du zu diesem Gedanken?
Grüße, Brownie
Fakt ist: Der Gesetzgeber hat es gestattet - niemals empfohlen oder befohlen- der Aufwand den ein Inhaber einer Zweitwohnung betreibt zu besteuern- folglich solange eine Wohnung nicht als Wohnung ausgestattet ist - kann auch der Aufwand nicht besteuert werden - unabhängig von der Zweitwohnsitzanmeldung.
Wer natürlich in der eigenen Dummheit sich anmeldet zahlt auch freiwillig bzw. die Gemeinde hat eine Benachrichtigung vom Notariat über den Kauf einer Immobilie und verschickt oft ohne Zweitwohnsitzanmeldung einen Zwst-Bescheid, das beweist das Protokoll und der Grundbucheintrag.
Mir ist ein Fall im Gedächtnis, da erbte eine betagte REntnerin mit 94 Jahren eine Wohnung - wenige Wochen danach bekam diese einen Bescheid zur zwst., da diese allerding 300 km enternt wohnte und blind war konnte diese die Wohnung nicht nutzen. Widerspruch wurde abgelehnt mit der Begründung sobald und so lange möbliert ist - kann diese bewohnt werden und somit ist auch die Steuer fällig. (es wird der Aufwand besteuert)
Das ist deutsche Rechtstaatlichkeit und Freibrief für die Kommunen!
In der Regel sind nur noch die vielen bzw. die meisten rechtswidrigen Satzungen angreifbar!!! allerdings nicht immer über Verwaltungsgerichte, denn diese sind der Ländesregierung und deren Willkür unterworfen- nur das Bundesverwaltungsgericht entscheidet nach Bundesrecht und dort ist niemand für die Zweitwohnungssteuer zuständig - da es reine Ländersache zu betrachten ist. Auch Petionen an den Bundestag werden wegen nicht zuständig demnach zurückgewiesen! In Bayern gehen die Uhren nochmals anders da machen die Kommunalverbände Druck auf die Regierung und diese drückt alle Augen zu und genehmigt den Kommunen mit lügenhafter Doppelstrategie auf Kosten der allgem. Steuerzahler dabei wird auch ein Steuer- und Finanzskandal im Volumen von 500 000 000€ von keinem Kontrollorgan aufgegriffen - zur Zeit große Unruhe stürzt die CSU wegen Maskenaffäre in eine Krise und das wenige Monate vor der Bundestagswahl!!
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Brownie,
18.03.2021
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Rebell,
19.03.2021
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19.03.2021
- Zweitwohnsitz erst nach 6 Monaten anmelden? - Rebell, 19.03.2021
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Brownie,
19.03.2021
- Zweitwohnsitz erst nach 6 Monaten anmelden? - René, 19.03.2021
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Rebell,
19.03.2021