Zweitwohnsitz erst nach 6 Monaten anmelden?

Rebell @, Freitag, 19.03.2021 (vor 1492 Tagen) @ Brownie

Könnt Ihr einschätzen was in Bad Wiessee vermutlich als monatliche Nettomiete je qm geschätzt werden dürfte?

Vielen Dank vorab, Grüße von
Brownie

Die Kommunen haben nach jüngstem Urteil vom VGH München einen Freibrief erhalten wenn eben der Mietpreis nicht verbindlich ermittelt werden kann. Bei der Satzung von Bad Wiessee wie in allen bayerischen Satzungen nun anzutreffen geht es um die Bemessungsgrundlage und da heißt es nach den ortsüblichen Mieten "geschätzt"
Juristisch eigentlich eine willkürliche Festlegung- dazu hat nun die Kommune freie Hand.
Für eine Im Eigentum genutzte Wohnung kann kein Mietspiegel erstellt werden. Es ist nur möglich über eine vermietete Wohnung einen Mietspiegel zu erstellen.
Ein verbindliche Alternative wäre, wie eigentlich im Mieterschutzgesetz § 558 - welches für jeden Mieter und Vermieter als verbindliche Grundlage dient einen rechtlich vertretbaren Mietpreis festzustellen geht es nur über einen amtlich anerkannten gerichtlich vereidigten - ortskundigen - unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten zu erstellen, dabei ist auch Voraussetzung - dass dieser nicht nur wegen der Ortskenntnisse - auch zusätzlich die Wohnung zur Begutachtung auch betreten muss.
Die Kosten für derartiges Gutachten hat nur der Vermieter zu tragen.
Bei der Zweitwohnungssteuer - so auch das Urteil vom VGH kann man es der Gemeinde nicht zumuten zum Beweis einen Gutachter einzuschalten- da der Aufwand für diese einfach nicht im Verhältnis zum Ertrag der Zwst stünde.
Ob dieses System in absehbarer Zeit nun mit neuen gegensätzlichen Urteilen vom Bundesverwaltungsgericht gekippt wird ist sehr wahrscheinlich, denn Verwaltungsgerichte wie auch beim letzten Urteil zu Gunsten Miesbach hat sich auch die Landesanwaltschaft eingeschaltet - das ist ein Hinweis - dass eben Verwaltungsgerichte nicht neutral sondern weisungsgebunden von der Landesregierung abhängig seien. Verwaltungsgerichte sind zur Durchsetzung des Willen der Staatsregierung verpflichtet. mehr Infos zu finden unter www.bürgernetzwerk-bayern.de


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