Abweisung Widerspruch DD Variante 2
Hallo Bernd 4413,
das ganze Gejaule der Dresdener Verwaltung ändert nichts an der Tatsache, dass gemäß der Dresdener Satzung eine Nebenwohnung nur dann eine Zweiwohnung ist, wenn sie neben der Hauptwohnung innegehabt wird. Das ist so klar und deutlich, dass es weder interpretationsfähig noch -bedürftig ist.
Zur Erläuterung:
1. Das Schweriner Urteil befasst sich mit dem Innehaben der Hauptwohnung überhaupt nicht.
2. Der Bayer. VGH stützt seine Auffassung auf die Augsburger Satzung, die rechtswidrig jede Nebenwohnung als Zweitwohnung definiert.
3. Der Verweis auf das Urteil des BVerfG von 2005 ist fast schon Mitleid erregend
Dresden im Zitat:
[blockquote] Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes dann nicht rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige nicht an der Verlegung seines Hauptwohnsitzes an den Ort seiner Tätigkeit gehindert ist.
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11. Oktober 2005, Aktenzeichen: 1 BvR 232/00: „Von der steuerlichen Belastung durch die Zweitwohnungsteuer werden solche Personen nicht erfasst, die nicht infolge einer ehelichen Bindung von der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes an ihren Beschäftigungsort abgehalten werden." Im vorliegenden Falle sind keine der ehelichen Bindung vergleichbaren zwingenden Gründe ersichtlich, die den Steuerpflichtigen an einem Umzug des Hauptwohnsitzes an den Ort seiner Tätigkeit - nach Dresden - abgehalten haben könnten. ..... [/blockquote]
Das steht hier überhaupt nicht zur Debatte. Wer sich nicht vorwiegend in Dresden aufhält, DARF sich dort nicht mit Hauptwohnung melden - egal ob er ledig, verheiratet, minderjährig oder was sonst auch immer ist. Es ist klar, worauf Dresden um jeden (!) Preis mit seiner Zweitwohnungsteuer abzielt.
Bleibt die Entscheidung für jeden Einzelnen, wie er damit umgehen will.
1. Aufgeben. Der Stadt ihren Willen lassen und
2. Den Widerspruch aufrecht erhalten (dann natürlich auch die Gebühren für den Widerspruchsbescheid berappen) und Klagen - mit dem BVerfG im Rücken, das klar festgelegt hat, was Steuergegenstand der Zeitwohnungsteuer sein darf und was eine Zweitwohnung ist.
Noch Fragen>
Gruß
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bernd4413,
01.04.2007
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Christian,
01.04.2007
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bernd4413,
01.04.2007
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Christian,
01.04.2007
- Abweisung Widerspruch DD Variante 2 - Yvonne Winkler, 02.04.2007
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Christian,
01.04.2007
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bernd4413,
01.04.2007
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Christian,
01.04.2007