Abweisung Widerspruch DD Variante 2

bernd4413 @, Sonntag, 01.04.2007 (vor 6486 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

Obwohl von mir im Widerspruch formuliert, befasst sich die beabsichtigte Abweisung interessanterweise überhaupt nicht mit der Problematik des Innehabens zweier Wohnungen.
"Nach dem SächsMG ist die Hauptwohnung, die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Dies ist nach meinen persönlichen Berechnungen zu mind. 51% das Kinderzimmer im Haus meiner Eltern in Senftenberg. Die Anmeldung der Wohnung in Dresden als Hauptwohnung im Sinne des SächsMG würde eine Ordnungswidrigkeit nach SächsMG §35 darstellen.
Nach der Dresdener ZWStS unterliegt das Innehaben einer Zweitwohnung in Dresden der Steuerpflicht (§3 Abs. 1 ZWStS). Dabei wird als Zweitwohnung jede Nebenwohnung (im melderechtlichen Sinne) welche der Einwohner/die Einwohnerin neben seiner Hauptwohnung innehat definiert (§2 Abs. 1 ZWStS).
Da ich im Haus meiner Eltern, wie ausgeführt, nur ein Zimmer bewohne, habe ich keine Hauptwohnung im Sinne der ZWStS inne, da ich weder die tatsächliche Verfügungsmacht noch die rechtliche Verfügungsgewalt über diese (Haupt)Wohnung besitze. In der Konsequenz ist meine Nebenwohnung im melderechtlichen Sinne keine der Steuerpflicht unterliegende Zweitwohnung im Sinne der ZWStS der Stadt Dresden.
Eine Besteuerung nach der ZWStS der Stadt Dresden ist daher ausgeschlossen."

Selbstverständlich werde ich den Klageweg beschreiten.

Gruß
Bernd


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