Abweisung Widerspruch DD Variante 2

Christian @, Sonntag, 01.04.2007 (vor 6597 Tagen) @ bernd4413

Hallo Bernd,
Deine Argumentation ist schon richtig und die ausweichende Antwrt der Stadt Dresden typisch.
Sei aber darauf vorbereitet, dass Stadt Dresden als nächstes die mit den Urteilen des Bayer. VGH und des VG Köln um die Ecke kommen wird.
Unabhängig davon, ob diese Urteile richtig sind oder nicht, sie treffen für Dresden und Deine Situation nicht zu. Denn anders als bei der Satzung Dresdens soll bei den Satzungen der Städte Köln und Augsburg der Steuergegenstand das Nutzen einer Nebenwohnung bzw. die Nebenwohnung selbst sein.
Warum diese Satzungen dann trotzdem Zweitwohnungsteuersatzungen heißen, weiß ich nicht. Diese Frage wird weder vom VGH noch vom VG Köln beantwortet - sie wurde allerdings von den Bevollmächtigten der Klägerinnen auch nicht gestellt.
Gruß


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