500 000 000 € bayer. Söder- Finanzskandal was nun ?

Rebell @, Dienstag, 06.04.2021 (vor 1355 Tagen)

Im Jahre 1980 wurde in Bayern die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom Landtag den bayerischen Kommunen verboten.

Nach Druck von den Kommunalverbänden bayer. Gemeindetag beschloss man im Landtag dafür eine Entschädigung den Kommunen für den Ausfall dieser Einnahmen eine Entschädigung und stellte beim kommunalen Finanzausgleich bei den Schlüsselzuweisungen die Bürger mit den Bürgern mit den Zweitwohnungen gleich.
In der Folge flossen Steuermittel in Höhe von 35 Mio € ohne jeglichen Verwaltungsaufwand an diese Kommunen.
Im Jahre 2004 stolperte der damalige, verhinderte Kanzlerkandidat, -als Saubermann und Ministerpräsident von Bayern und hat in Unkenntnis der Lage sich für die Aufhebung des Verbotes ausgesprochen- überrascht war man allerdings als auch die Studentenstädte auf diesen Zug aufgesprungen sind- es war einfach dümmlich und nicht überlegte Vorgehensweise.
Dummerweise verlangten Gemeinde- und Städtetag weiterhin auf diese gewährten Schlüsselzuweisungen für diese 156 von 2056 kommunen nicht zu verzichten. Es war höchste Geheimhaltungsstufe allerdings bis von 1900 übrigen Kommunen eine Klage wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz beim bayer, Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung gefordert wurde - blieb nur noch die schrittweise Abschaffung bis längstens 2024 noch bevor ein Gericht urteilen konnte- übrig.

Inzwischen ist die Generaltstaatsanwaltschaft, welche auch für die CSU-Maskenaffäre tätig werden musste - eingeschaltet- denn hier wurde diesen Kommunen zu Unrecht entweder die Zweitwohnungssteuererhebung erlaubt oder zu Unrecht die Entschäding für den Ausfall einer nicht möglichen Zwst-Erhebung - diese Schlüsselzuweisungen weiterhin gewährt.
Die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer belaufen sich v 2005 bis 2020 bei 405000000€
Und die zu Unrecht gewährten zusätzlichen Zuwendungen in dieser Zeit sind 450300000€, wobei bei der Erhebung der Zwst etwa 50 % Verwaltungskosten anfallen- sind diese Schlüsselzuweisungen ohne Aufwand gewährt worden.
Die Generalstaatsanwaltschaft - so ist nach rechtlichen Gesichtspunkten zu erwarten müsste eigentlich die Rückzahlung samt Zinsen plus eine Strafe wegen Steuergeldverschwendung eine Anklage erheben.
Jedem Unterstützungsempfänger wird bei Wegfall des Unterstützungsfalles sei es wegen Krankheit -Arbeitslosigkeit oder sonst verpflichtet dieses zu melden, bei Nichtbeachtung droht ausser der Rückforderung auch noch ein Strafverfahren. Angeklagt müsste der gesamte bayerische Landtag und auch MP Söder sein - ob er nun MP bleibt oder sich als Kanzlerkandidat noch melden wird - das kann sehr peinlich werden.Nach Aufhebung der Immunität wäre wohl die Bundeskanzlerwahl für ihn erledigt??


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