500 000 000 € bayer. Söder- Finanzskandal was nun ?

Xzor, Mittwoch, 15.09.2021 (vor 1214 Tagen) @ Xzor

Ich wollte jetzt nicht jedes Mal ein neues Thema eröffnen. Falls das aber gewünscht ist, mache ich das dann zukünftig.

Ich habe nochmal geschaut unter welchen Voraussetzungen oder Grenzen das BVerfG sich selbst neue Steuerfindungsmöglichkeiten gibt und bin darauf wieder auf die Besteuerung leerstehender Immobilien gekommen:

Besonders interessant finde ich folgendes Zitat:
„Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Erschließung von Steuerquellen endet erst dort, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung fehlt. Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit (Willkürverbot) ist vom BVerfG nachzuprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat.“Quelle

Wohnungsleerstand

Über Ausarbeitungen durch das BVerG freue ich mich jedes Mal. Wenn man soviele Texte liest, vergesse ich manchmal wo alles stand. Ich meine mich aber erinnern zu können, dass Leerstand, wenn er der Kommune begründet werden kann, weil der Vermieter z.B. gar keinen Mieter findet und seine Bemühungen dokumentieren kann, seine Mietausfälle über das Finanzamt steuerlich ansetzen kann.

Ich bin über Kommentare immer dankbar =)


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