Zwst-Bemessungsgrundlage auf dem Prüfstand
Auf was möchtest du hinauf? Die neuen Spielregeln mit den Bodenwerten, die nun anstelle der Jahresrohmiete auf Basis der Einheitswerte getreten sind, sollen deiner Auffassung nichtswidrig sein?
Fast alle bisherigen Satzungen beziehen sich auf Bemessungsgrundlagen, welche nicht den Nachweis liefern - es geht um die Besteuerung des Aufwandes den ein Inhaber einer Zweitwohnung betreiben würde! Das ist auch mit den Boden-Richtwerten nicht gegeben!
Richtwerte sagt schon der Name - das ist allerdings kein Nachweis des persönlichen Aufwandes - dazu müsste eben ein anerkanntes verbindliches Gutachten den rechtsicheren Beweis liefern - solange nur Schätzungen oder Richtwerte angesetzt werden sind eben der zu besteuernde Aufwand nur willkürlich oder auch betrügerisch möglich.
In unserem digitalen Zeitalte wor eben schon CO2- Besteuerungskriterien möglich sind - bleibt der Aufwand des zu besteuernden Aufwand nicht nachgewiesen.
Den Nachweis dieses Aufwandes kann nur ein unabhängiger vereidigter ortskundiger Sachverständiger verbindlich festsetzen - dazu ist auch die Wohnung vor Ort zu beisichtigen und nicht beim Vorbeifahren zu beurteilen. Dieser muss und kann auch vor Gericht - wie bei jeder Mietanpassung - nachweislich liefern. Dazu ist er dann auch verantwortlich - Die Kosten für den Nachweis hat jene Kommune zu tragen.- welche den Aufwand besteuern möchte.
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Rebell,
24.04.2021
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René,
26.04.2021
- Zwst-Bemessungsgrundlage auf dem Prüfstand - Rebell, 27.04.2021
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Rebell,
30.04.2021
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Xzor,
15.09.2021
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- Zwst-Bemessungsgrundlage auf dem Prüfstand - Jst123, 24.04.2022
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