Zwst-Bemessungsgrundlage auf dem Prüfstand
Auf was möchtest du hinauf? Die neuen Spielregeln mit den Bodenwerten, die nun anstelle der Jahresrohmiete auf Basis der Einheitswerte getreten sind, sollen deiner Auffassung nichtswidrig sein?
Ja es scheint so - empfohlen sei mal zu beobachten was das Sächsische OVG entschieden hat und was nun das BverwG. wohl entscheiden wird >>https://www.bverwg.de/120220B9B64.19.0
Geschätzt ist nicht gewogen!
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Rebell,
24.04.2021
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René,
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