Geschätzte Bemessungsgrundlage >betrügerisch??

Rebell @, Sonntag, 02.05.2021 (vor 1329 Tagen)

Unterschiede zwischen Finanzamt und Kommunen? bei Schätzungsbescheiden?

Einen weiteren Grund für einen Schätzungsbescheid gibt der Steuerpflichtige dem Finanzamt, wenn Belege fehlen oder unvollständig sind. Davon sind gerade Unternehmer betroffen. Stellt das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung fest, dass Betriebseinnahmen nicht richtig aufgezeichnet wurden, muss der Betriebsprüfer die Einnahmen schätzen.

Das Finanzamt muss so genau wie möglich schätzen. Somit darf der verärgerte Finanzbeamte nicht einfach nach Lust und Laune besonders hoch schätzen, um den Steuerpflichtigen zu bestrafen.

Die Steuerschätzung nimmt das Finanzamt anhand von Erfahrungswerten und Vergleichswerten vor. Es ist allerdings ziemlich schwierig dem Finanzamt nachzuweisen, dass die geschätzten Werte nicht richtig ermittelt wurden.

Bei Unternehmen, die keine ordentlichen Aufzeichnungen vorlegen können, erhebt das Finanzamt zusätzlich einen Zuschlag zum geschätzten Wert. Der Zuschlag beträgt mindestens 5.000 Euro. Werden verspätet Unterlagen eingereicht, kann es richtig teuer werden: Es drohnt ein Zuschlag von bis zu 1 Mio. Euro.

Ein vom FA erlassener Schätzungsbescheid wird in der Regel durch den Steuerpflichtigen anfechtbar sein, weil geschätzte Besteuerungsgrundlagen schon aufgrund der vom FA vorgenommenen Sicherheitszuschläge nicht den tatsächlichen Besteuerungswerten entsprechen werden.

Die Schätzung muss das Ziel haben, dem tatsächlichen Ergebnis möglichst nahe zu kommen. Dabei ist zunächst zwischen den Schätzungsarten Vollschätzung, Teilschätzung und Ergänzungsschätzung zu unterscheiden:

Exakt in diesem Punkt liegen doch alle diese vielen Kommunen vollkommen falsch, wo diese eben bemüht sind den Aufwand den ein Bürger mit dem Innehaben einer Zweitwohnung betreibe nachzuweisen. Da es eben für eine im Eigentum genutzte Wohnung keinen Mietspiegel gibt und auch der Aufwand nicht nachweisbar ist sind eben alle diese Satzungen wo eben die Bemessungsgrundlage nicht nachweisbar ist und die Kommune nur über Schätzung versucht eine Zweitwohnungssteuer zu erheben im Grunde ein willkürlicher Vorgang zu beurteilen. Aus betrügerische Annahmen können nicht ausgeschlossen werden.


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