Geschätzte Bemessungsgrundlage >betrügerisch??
Da es eben für eine im Eigentum genutzte Wohnung keinen Mietspiegel gibt und auch der Aufwand nicht nachweisbar ist sind eben alle diese Satzungen wo eben die Bemessungsgrundlage nicht nachweisbar ist und die Kommune nur über Schätzung versucht eine Zweitwohnungssteuer zu erheben
Wer hat eigentlich wann entschieden, dass die ortsübliche Miete, die sich aus einem qualifizierter Mietspiegel ergibt, nicht als Bemessungsgrundlage für eine Eigentumswohnung herangezogen werden darf?
Mietspiegel können nur für vermietete Wohnungen erstellt werden, denn für im Eigentum befindliche genutzte Wohnung kann kein Mietspiegel erstellt werden.
Das ist wohl vergleichbar von einem Sack voll Birnen kann man keinen Apfelsaft pressen und umgekehrt ebenfalls.
Exakt aus diesen Gründen beinhalten all diese Satzungen, dass die ortsübliche Miete als Bemessungsgrundlage geschätzt wird.
Folglich keine rechtliche Grundlage und willkürliche Anwendung möglich, nicht von ungefähr ergibt sich in ein und der selben Wohnanlage - gleiche Größe - beide EG -die eine auf Südost -und die andere Südwest gerichtet einen Unterschied in der Höhe der Zweitwohnungssteuer von 200 €
Vielleicht greift dieses mal das Bundesverfassungsgericht oder das Bundesverwaltungsgericht auf und trifft wieder eine Grundsatzentscheidung. Dazu müsste allerdings ein Betroffener bis zu dieser Instanz Klagen, bzw. auch eine Revisionszulassung erkämpfen!
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Rebell,
02.05.2021
- Geschätzte Bemessungsgrundlage >betrügerisch?? -
Alfred,
02.05.2021
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Rebell,
03.05.2021
- Geschätzte Bemessungsgrundlage >betrügerisch?? - Alfred, 03.05.2021
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Rebell,
03.05.2021
- Geschätzte Bemessungsgrundlage >betrügerisch?? - benisfroms, 27.12.2023
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Alfred,
02.05.2021