Geschätzte Bemessungsgrundlage >betrügerisch??

Alfred @, Sonntag, 02.05.2021 (vor 1329 Tagen) @ Rebell

Da es eben für eine im Eigentum genutzte Wohnung keinen Mietspiegel gibt und auch der Aufwand nicht nachweisbar ist sind eben alle diese Satzungen wo eben die Bemessungsgrundlage nicht nachweisbar ist und die Kommune nur über Schätzung versucht eine Zweitwohnungssteuer zu erheben

Wer hat eigentlich wann entschieden, dass die ortsübliche Miete, die sich aus einem qualifizierter Mietspiegel ergibt, nicht als Bemessungsgrundlage für eine Eigentumswohnung herangezogen werden darf?


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