Geschätzte Bemessungsgrundlage >betrügerisch??

Alfred @, Montag, 03.05.2021 (vor 1089 Tagen) @ Rebell

Vielleicht greift dieses mal das Bundesverfassungsgericht oder das Bundesverwaltungsgericht auf und trifft wieder eine Grundsatzentscheidung. Dazu müsste allerdings ein Betroffener bis zu dieser Instanz Klagen, bzw. auch eine Revisionszulassung erkämpfen!

Das ist wohl die Antwort auf meine Frage – es gibt bezüglich der Heranziehung der ortsüblichen Vergleichsmiete als Bemessungsgrundlage (noch) keine richterliche Entscheidung, die das verböte.


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