Total Verspätete Anmeldung und Zweitwohnsitzsteuer

Rebell @, Dienstag, 30.11.2021 (vor 850 Tagen) @ René

Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.

Bezüglich Erstwohnsitz - im Verhältnis zum Zweitwohnsitz - da gibt es tausende geduldete Falschmeldungen - in Bayern bzw. überall ist eben der Kommunale Finanzausgleich für die Kommunen das Allerwichtigste - da unternimmt keine Gemeinde- oder Stadtverwaltung dagegen etwas, denn über den KFAG sind die Einnahmen sicher und zuverlässig - kein Verwaltungsaufwand ect.
Während eben bei der Zweitwohnungssteuer - da geht es schon los mit der Ermittlung des Mietwertes als Bemessungsgundlage - dieser kann eigentlich nur willkürlich geschätzt werden- dazu alles und immer ohne nachweisliche Tranparenz!

Was hast du zu erwarten? Natürlich wird die Stadt die Zweitwohnungsteuer nacherheben.

Auch dazu würde keine Wette abschließen, denn bei Kommunen wie auch im Land oder im Bund wird soviel Geld vergeudet oder verbraten - nur am kleinen mündigen Bürger will man sich oft bereichern! Die Verwaltungen sind oft überfordert - BASTA!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion