ZWSt für das elterliche Haus, kein Mietvertrag.

Kommunalfreund @, Mittwoch, 16.02.2022 (vor 792 Tagen) @ heijo77

Wie sollte ich nun vorgehen, das Amt möchte Angaben zum Vermieter und zur Miethöhe,

sollte ich einen schriftlichen Vertrag schließen?

Das ist wohl normal, aber trotzdem ist Vorsicht zusätzlich geb0ten, eigentlich akzeptiert das Finanzamt einen Mietvertrag unter Angehörigen in der Regel, wenn eben die Miete nicht viel billiger ist - man kann sich eben auf 2/3 einer Miete festlegen. WEnn eben diese Miete weit unter dieser Regelung liegt, kann es Probleme geben.

Bei der Zweitwohnungssteuer ist es durchaus möglich, dass die Stadt Nürnberg u.U. als Bemessungsgrunlage zur ZWST höhere WErte ansetzt, denn die Begründung dazu ist eben der Aufwand der zu besteuern ist.
Satzung prüfen - denn dort heißt es wie üblich, dass die Bemessungsgrundlage geschätzt wird, denn damit sind eben willkürliche - oder auch betrügerische Höhe möglich anzusetzen.

Vielleicht später mal hier im Forum Bericht erstatten !


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