ZWSt für das elterliche Haus, kein Mietvertrag.
So wie das klingt, gibt es derzeit keine Vermieter und keine zu entrichtende Miete, da Deine Eltern Dir nur eine jederzeit widerrufbare Nutzungsmöglichkeit in ihrem Haus gewähren. Damit wärst Du nicht Inhaber der Nebenwohnung – und damit auch nicht steuerpflichtig.
Das könnte u.U. passen - aber wer ohne sich zu informieren sich mit Zweitwohnsitz schon anmeldet- dem wird wohl wenig nützen und diese Kommune wird sich die Zweitwohnungssteuer nicht entgehen lassen-
Das kann man dem Amt so mitteilen. Ob die sich dann an Deine Eltern wenden, wäre möglich, aber nicht unbedingt erfolgreich.
Warum denn solche Umwege - einfach mit Erstwohnsitz melden - dann ist die Zwst nicht fällig!!
Wenn Du mit Deinem Eltern einen Mietvertrag abschließt – egal mit welcher Miete – wirst Du zum Inhaber der Nebenwohnung und damit steuerpflichtig.
Bin gespannt - lass doch bitte was hören wie es am Ende ausgegangen ist!
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heijo77,
16.02.2022
- ZWSt für das elterliche Haus, kein Mietvertrag. - Kommunalfreund, 16.02.2022
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Alfred,
16.02.2022
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