ZWSt für das elterliche Haus, kein Mietvertrag.
So wie das klingt, gibt es derzeit keine Vermieter und keine zu entrichtende Miete, da Deine Eltern Dir nur eine jederzeit widerrufbare Nutzungsmöglichkeit in ihrem Haus gewähren. Damit wärst Du nicht Inhaber der Nebenwohnung – und damit auch nicht steuerpflichtig. Das kann man dem Amt so mitteilen. Ob die sich dann an Deine Eltern wenden, wäre möglich, aber nicht unbedingt erfolgreich.
Wenn Du mit Deinem Eltern einen Mietvertrag abschließt – egal mit welcher Miete – wirst Du zum Inhaber der Nebenwohnung und damit steuerpflichtig.
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heijo77,
16.02.2022
- ZWSt für das elterliche Haus, kein Mietvertrag. - Kommunalfreund, 16.02.2022
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Alfred,
16.02.2022
- ZWSt für das elterliche Haus, kein Mietvertrag. - heijo77, 17.02.2022
- ZWSt für das elterliche Haus, kein Mietvertrag. - Kommunalfreund, 17.02.2022