Benediktbeuern verliert vor dem VG-München

Rebell @, Freitag, 15.07.2022 (vor 896 Tagen)

Da die Satzung von der Gemeinde nicht ordentlich Neu beschlossen worden ist und nur als Änderung bezeichnet worden ist - um höhere Bemessungsgrundlage festzuschreiben-
bekam der Kläger Recht zugesprochen !!
Die Gemeinde muss die Summe der Zweitwohnungssteuer zurückerstatten und hat auch die Kosten des Verfahren zu tragen.

Wer nicht klagt, der hat auch keine Chance Recht zu bekommen. Das Landratsamt hatte die Klage abgewiesen - und beim Verwaltungsgericht hat der Kläger mit seinem beauftragten Anwalt nun Recht bekommen.
Es gibt in Bayern sehr viele rechtswidrige Satzungen welche längst vom BVerwG und auch vom Bundesverfassungsgericht als nicht anwendbar bezeichnet worden sind - trotzdem werden sehr viele solcher Satzungen bei den Zweitwohnungssteuerbescheiden zu Grunde gelegt.
Man spart sich den Aufwand für neue Satzung - denn wenn keine Widersprüche eingehen , die Betroffenen einfach bezahlen - wozu soll dann eine Gemeinde eine Neue Satzung beschließen??

Das Urteil wird eventuell Ende August nach den Ferien zugestellt.


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