Benediktbeuern verliert vor dem VG-München

Kommunalfreund @, Freitag, 15.07.2022 (vor 623 Tagen) @ Rebell

Da die Satzung von der Gemeinde nicht ordentlich Neu beschlossen worden ist und nur als Änderung bezeichnet worden ist - um höhere Bemessungsgrundlage festzuschreiben-
bekam der Kläger Recht zugesprochen !!
Die Gemeinde muss die Summe der Zweitwohnungssteuer zurückerstatten und hat auch die Kosten des Verfahren zu tragen.

Wer nicht klagt, der hat auch keine Chance Recht zu bekommen. Das Landratsamt hatte die Klage abgewiesen - und beim Verwaltungsgericht hat der Kläger mit seinem beauftragten Anwalt nun Recht bekommen.
Es gibt in Bayern sehr viele rechtswidrige Satzungen welche längst vom BVerwG und auch vom Bundesverfassungsgericht als nicht anwendbar bezeichnet worden sind - trotzdem werden sehr viele solcher Satzungen bei den Zweitwohnungssteuerbescheiden zu Grunde gelegt.
Man spart sich den Aufwand für neue Satzung - denn wenn keine Widersprüche eingehen , die Betroffenen einfach bezahlen - wozu soll dann eine Gemeinde eine Neue Satzung beschließen??

Das Urteil wird eventuell Ende August nach den Ferien zugestellt.

Erinnerung dazu erlaubt Eintrag vom ..27.11.2021...
Benediktbeuern erhöht die Zweitwohnungssteuer.
© Tobias Hase/dpa
„Brauchen Wohnungen für Einheimische“
Benediktbeuern erhöht Zweitwohnungssteuer von elf auf 20 Prozent

Die Gemeinde Benediktbeuern erhöht die Steuer für Zweitwohnungen in ihrem Gemeindegebiet. Einer entsprechenden Satzungsänderung stimmte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 16. November einstimmig zu.

Benediktbeuern – Wie Kämmerer Florian Hlawatsch erläuterte, erhebt die Klostergemeinde derzeit eine Zweitwohnungssteuer in Höhe von elf Prozent der Nettokaltmiete. Die Kämmerei schlage nun eine Erhöhung auf 20 Prozent vor. Hintergrund sei ein Gerichtsurteil, das mittlerweile die Rechtmäßigkeit von Steuersätzen bis zu 20 Prozent bestätigt und in den vergangenen Wochen bereits zu einem wahren „Dominoeffekt“ bei den Kommunen der Region geführt habe: Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen etwa werde ein Großteil der Gemeinden zum Jahr 2022 einen Steuersatz von 20 Prozent einführen.

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