Benediktbeuern verliert vor dem VG-München

Rebell @, Montag, 18.07.2022 (vor 1016 Tagen) @ René

Da die Satzung von der Gemeinde nicht ordentlich Neu beschlossen worden ist und nur als Änderung bezeichnet worden ist - um höhere Bemessungsgrundlage festzuschreiben-
bekam der Kläger Recht zugesprochen !!


Was heißt "nicht ordentlich neu beschlossen"? Der Gemeindevertretung hat Satzungsrecht und muss beschließen. Haben die die elementarsten Aufgaben nicht erfüllt?

Eben nicht - da werden einfach die Steuersätze wie z.B. von 10 auf 20 % geändert, dann wird es eben als "Ergänzung" zur bestehenden Satzung deklariert und ab dem 1.1. (Folgejahr) bestimmt !

Es kommt noch hinzu, dass sogar bei VGH- Entscheidungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Handhabung gelten sollen- bayerischer Verfassungsgerichtshof lässt so etwas nicht gelten.

Das Traurige dabei ist, dass all jene Steuerbescheidempfänger welche vertrauensvoll bezahlen, doch die wirklich Dummen sind.

Fakt ist: Schlechte oder gar keine juristische Beratung durch den Freistaat und noch viel schlimmer vollkommene Fehlanzeige bezüglich Beratung und Unterstützung der Kommunen vom bayerischen Gemeindetag- da zählen nur die Erfolge - jedes Jahr Erhöhung der Zweitwohnungssteuer - Anleitungen auch zur Durchsetzung der Forderung auch mit rechtswidrigen Satzungen - man lässt drauf ankommen ob dagegen geklagt wird - ABER die Gruppenrechtschutzversicherung übernimmt bei allen Fällen die Kosten eines Verfahrens - der Eigenanteil ist bei 250 € wobei z.B. einem Kläger gegen die Kommune keine Rechtschutzversicherung für eine Normenkontrollklage übernimmt.

Wird von einem VG-Richter dem Kläger Recht zugespochen wegen fehlerhaften rechtswidrigen Satzung - empfehlen die Landesanwaltschaft und Innenministerium plus bayerischer Gemeindetag diese Kommune Widerspruch einzulegen- prommpt entscheidet danach VGH dieses Urteil aufzuheben und Revision zuzulassen - damit das Verfahren beim BVERWG Leipzig entschieden werden kann.

Somit ist für Kommunen auch bei rechtswidrigen Satzungen jedes Risiko ausgeschaltet, denn bei kommunalen Abgaben oder Steuern besteht immer noch die Möglichkeit rückwirkend eine neue zum "Schein" fehlerfreie Satzung zu beschließen und erneut einen neuen Steuerbescheid zu erwirken!!
solche Vorgehensweise ist bei keinem Steuerrecht anzutreffen!!!

Im FReistaat Bayern beschließt der Landtag gesetzliche Möglichkeiten ohne jegliche Vorgaben und überlässt dem Kommunalverband die rechtlichen Möglichkeiten zu Mustersatzung - welche sodann von allen Kommunen übernommen werden - ob diese nun rechtlich oder widerrechtlich sind - das müssen dann die von der Steuer betroffenen Bürger selbst übernehmen.
Nicht von ungefähr wurden schon wiederholt in Bayern rechtswidrige Satzungen durch Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgerichtsentscheidungen zur Anwendung verboten.
Auch Jahre danach schert sich niemand bzw. sind Kommunen nicht bereit diese ungültigen Satzungen zu ändern, man verwendet weiterhin diese ungültige Satzung - denn warum sollte man diese denn ändern, wenn kein einziger Steuerempfänger einen Widerspruch erhebt!!

Wer nun doch klagt - dem steht die öffentliche Kritik der Medien sicher - und wird in breiter Öffentlichkeit denunziert und unmissverständlich an den Pranger gestellt.
Beispielhaft sind dann auch veröffentlichte Leserbriefe, welche sich gegen klagende Bürger richten, wenn diese beim Gericht Recht zugespochen bekommen!!
DAS IST FREISTAAT BAYERN in der Bundesrepublik Deutschland - und doch räumlich weit entfernt von Russland!


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