Zweitwohnungssteuer trotz lebenslangem Nießbrauch und Wohnrecht.

Rebell @, Mittwoch, 17.05.2023 (vor 317 Tagen) @ Horst

Meine Eltern haben mir ihr Einfamilienhaus geschenkt, mit lebenslangem Nießbrauch und Wohnrecht. Ist im Grundbuch Abt I eingetragen. Nun will die Stadt eine Zweitwohnungssteuer erheben. Ich wohne mit meiner Lebenspartnerin in einer Eigenen Wohnung und das Haus in der selben Stadt bewohnen meine Eltern..

In diesem Falle zahlen die Eltern u.U. eine Zweitwohnungssteuer - es kommt nun darauf an in welchem Bundesland- denn in Bayern richtet es sich nach dem Einkommen - u.U. greift die Geringverdienerregelung -
Da eben eingetragenes Nießbrauch - Wohnrecht sind diese eventuell steuerpflichtig - denn diese nutzen - als Eientümer zu behandeln wie bei Anmietung einer Wohnung.

Solche Fälle sind wieder eine reine A........., denn der Nießbraucher hätte eigentlich keinen nachweisbaren Aufwand- da aber auch hier willkürliche Ansätze über eventuell geschätzte Miete zu Grunde gelegt wird - denn im Grunde wird die Zwst erhoben und der Aufwand besteuert!

Die Krux an der Zwst ist eben die nicht nachweisbare und nachvollziehbare Bemessungsgrundlage- dazu gibt es noch keine gerichtliche Entscheidung- über Mietpreisschätzung als Alternative Beweislage!

Muß ich die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer ausfüllen? Für mich ist es keine Zweitwohnung, weil ich kein Zugriffsrechten habe.

Ausfüllen auf alle Fälle auch als Beweis - keine Nutzungsrecht- Besuche bei den Eltern können nicht besteuert werden !


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