Zweitwohnungssteuer trotz lebenslangem Nießbrauch und Wohnrecht.

Alfred @, Mittwoch, 17.05.2023 (vor 436 Tagen) @ Horst

Meine Eltern haben mir ihr Einfamilienhaus geschenkt, mit lebenslangem Nießbrauch und Wohnrecht. Ist im Grundbuch Abt I eingetragen. Nun will die Stadt eine Zweitwohnungssteuer erheben. Ich wohne mit meiner Lebenspartnerin in einer Eigenen Wohnung und das Haus in der selben Stadt bewohnen meine Eltern..
Muß ich die Erklärung zur Zweitwohnungssteuer ausfüllen?

Ja. Um welche Stadt handelt es sich?

Für mich ist es keine Zweitwohnung, weil ich kein Zugriffsrechten habe.

Da Du weder die Verfügungsgewalt noch das Verfügungsrecht hast, bist Du nicht ZWst-pflichtig- Vorsicht: Die meisten Erklärungen sehen solche Fälle nicht vor. Fragen nach Wohnungsgröße, Baujahr, Ausstattung usw. nicht beantworten.
Wenn Deine Eltern nicht Inhaber einer weiteren Wohnung sind, wird auch für sie keine ZWSt fällig.


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