Zweitwohnungssteuer trotz lebenslangem Nießbrauch und Wohnrecht.

Horst, Mittwoch, 17.05.2023 (vor 436 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred
Nach Rücksprache mit dem Stadtkämmerer fällt kein Zweitwohnungssteuer an. Der Besitzer hat kein Zugriffsrecht und somit ist es keine Zweitwohnung. Ich habe im Antrag die Kopfdaten ausgefüllt und irgendwo im Antrag ist ein Feld „ist die Wohnung mit Nießbrauch belegt“ angekreuzt. Kopie vom Grundbuch und Auszug vom Schenkungsvertrag der sich mit dem Nießbrauch befasst.
Anschreiben in etwa - Antrag zur meiner Entlastung zurück ….anbei Kopie..
LG
Hors


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