Zweitwohnungsteuer trotz lebenslangem Nießbrauch und Wohnrecht.
Nach Rücksprache mit dem Stadtkämmerer fällt kein Zweitwohnungssteuer an.
Der sollte es eigentlich wissen.
Diese Stadtkämmerer sind oft nicht in der Lage - denn Steuergesetze sind für viele eine unlösbare Aufgabe- das wichtigste ist und bleibt für die Kommune Geld einzutreiben.
Die Grundsatzentscheidungen liegen beim Bürgermeister und den zuständigen Kommunalpolitiker, da sind auch illegale Praktiken gut genug - denn Geld stinkt nicht egal wie es eingenommen wird!
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- Zweitwohnungssteuer trotz lebenslangem Nießbrauch und Wohnrecht. -
Horst,
16.05.2023
- Zweitwohnungssteuer trotz lebenslangem Nießbrauch und Wohnrecht. - Rebell, 17.05.2023
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Alfred,
17.05.2023
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Horst,
17.05.2023
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Alfred,
18.05.2023
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Rebell,
19.05.2023
- Zweitwohnungsteuer trotz lebenslangem Nießbrauch und Wohnrecht. - René, 20.05.2023
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Rebell,
19.05.2023
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Alfred,
18.05.2023
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Horst,
17.05.2023