Zweitwohnungsteuer trotz lebenslangem Nießbrauch und Wohnrecht.

Rebell @, Freitag, 19.05.2023 (vor 435 Tagen) @ Alfred

Nach Rücksprache mit dem Stadtkämmerer fällt kein Zweitwohnungssteuer an.

Der sollte es eigentlich wissen.

Diese Stadtkämmerer sind oft nicht in der Lage - denn Steuergesetze sind für viele eine unlösbare Aufgabe- das wichtigste ist und bleibt für die Kommune Geld einzutreiben.

Die Grundsatzentscheidungen liegen beim Bürgermeister und den zuständigen Kommunalpolitiker, da sind auch illegale Praktiken gut genug - denn Geld stinkt nicht egal wie es eingenommen wird!


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