Berlin: unberechtigt eingezogene Zweitwohnsitzsteuer

Oberpuppling, Dienstag, 21.05.2024 (vor 66 Tagen) @ Kommunalfreund

Vielen Dank für Ihren Kommentar.
Es ist tatsächlich so, dass es keine automatischen Meldungen an Finanzämter gibt, wenn ein "Klient" heiratet. Ich habe das Finanzamt auch nicht darüber informiert. Mir war allerdings auch nicht bekannt, dass sich durch meine Heirat die Zweitwohnungssteuerpflicht verändert. Auch darüber hat mich niemand informiert. Ich habe erst im Jahr 2023 eher zufällig entdeckt, dass ich wahrscheinlich nicht mehr Zweitwohnsteuerpflichtig bin. Meine dahingehende Nachfrage beim Finanzamt hat dies bestätigt, die Finanzbeamtin nimmt mich mit Beginn meiner Anfrage im August 2023 aus der Steuerpflicht. Sie sagte mir allerdings auch, dass ich keine Möglichkeit habe, die Steuer aus den Jahren 2020/2022/ und 2023 zurückzubekommen.
Das ist der eigentliche Punkt: Kann das Finanzamt mir die Erstattung meiner zuviel gezahlten Steuern verweigern?
Lohnt sich eine Klage?
Gibt es ähnliche Fälle?


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