Berlin: unberechtigt eingezogene Zweitwohnsitzsteuer
Allein die Eheschließung führt nicht zur Befreiung. Es ist auch - gemäß des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und folglich auch im Berliner Zweitwohnungsteuergesetz - daran gekoppelt, dass die Nebenwohnung zur Einkommenserzielung genutzt wird.
Wenn das Finanzamt nichts weiß, kann es auch nicht agieren. Natürlich wäre es im Sinne von OnceOnly sinnvoll, wenn der Ehe-Status übermittelt wäre, losgelöst davon muss auch die zweite Bedingung eben greifen. Vermutlich hast du das unterschwellig mit erwähnt.
Rein formal bist du informiert worden: das Gesetz wurde auf den üblichen Wege veröffentlicht, stand irgendwann im Amtsblatt.
Ich kenne keinen vergleichbaren Fall.
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Oberpuppling,
21.05.2024
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Kommunalfreund,
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- Berlin: unberechtigt eingezogene Zweitwohnsitzsteuer - Rebell, 22.05.2024
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René,
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- Berlin: unberechtigt eingezogene Zweitwohnsitzsteuer - René, 23.08.2024
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