Berlin: unberechtigt eingezogene Zweitwohnsitzsteuer

René ⌂ @, Mittwoch, 22.05.2024 (vor 65 Tagen) @ Oberpuppling

Allein die Eheschließung führt nicht zur Befreiung. Es ist auch - gemäß des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und folglich auch im Berliner Zweitwohnungsteuergesetz - daran gekoppelt, dass die Nebenwohnung zur Einkommenserzielung genutzt wird.

Wenn das Finanzamt nichts weiß, kann es auch nicht agieren. Natürlich wäre es im Sinne von OnceOnly sinnvoll, wenn der Ehe-Status übermittelt wäre, losgelöst davon muss auch die zweite Bedingung eben greifen. Vermutlich hast du das unterschwellig mit erwähnt.

Rein formal bist du informiert worden: das Gesetz wurde auf den üblichen Wege veröffentlicht, stand irgendwann im Amtsblatt.

Ich kenne keinen vergleichbaren Fall.


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